A A A
Wir sind für Sie da!
In lebensbedrohlichen Notfällen:
Notaufnahme
Klinik St. Josef Buchloe
Notfallzentrum
Klinikum Kaufbeuren
Notaufnahme
Klinik Füssen
02.06.2021

Tag der Organspende

In Deutschland stehen ca. 9.200 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2020 gab es bundesweit 913 Organspenderinnen und Organspender, trotz Corona-Pandemie entspricht dies ungefähr dem Stand vom Vorjahr mit 932 Organspenden. Auch wenn ein großer Teil der Bevölkerung laut repräsentativer Umfragen für eine Organspende wäre, besitzt nur rund jeder 4. tatsächlich einen Organspendeausweis. Zum Tag der Organspende (5. Juni) haben wir die häufigsten Fragen an die Transplantationsbeauftragte Frau Dr. Hildegard Kees-Kautzky vom Klinikum Kaufbeuren gestellt.

Dr. Hildegard Kees-Kautzky führt mit den Angehörigen ausführliche Gespräche, falls der hirntote Patient für eine Organspende in Frage kommt. 

Frau Dr. Kees-Kautzky, Sie sind als Oberärztin der Anästhesie im OP und auf den Intensivstationen des Kliniums tätig, haben während Ihrer Laufbahn in Großhadern auch viele Transplantationen begleitet und selbst einen Organspendefall in Ihrer Familie hautnah miterlebt. Viele Menschen haben jedoch Angst, dass sie in einer Klinik z. B. nicht ausreichend versorgt werden oder vorzeitig für tot erklärt werden, wenn die Ärzte wissen, dass sie Organspender sind? Ist das überhaupt möglich?

Dr. Hildegard Kees-Kautzky: „Ein ganz klares Nein. Unser höchstes Ziel ist immer, dass unsere Patienten nach Möglichkeit wieder gesund werden. Dabei ist es völlig egal, ob der Patient Organspender ist oder nicht, das wird im Vorfeld auch nicht erfragt. Jeder erhält mit Sicherheit die für ihn bestmögliche Therapie, die auch mit seinen, z. B. in einer Patientenverfügung niedergeschriebenen Wünschen übereinstimmt.

Damit eine Organspende überhaupt in Betracht gezogen werden kann, gibt es zwei Faktoren die erfüllt sein müssen: Die wichtigste Voraussetzung ist, dass bei dem Patienten der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden ist. Die zweite Voraussetzung ist eine Zustimmung des Patienten, idealerweise durch einen Organspendeausweis oder ersatzweise die Einwilligung eines nahen Angehörigen.“

Wann genau gilt ein Mensch als hirntot?

Kees-Kautzky: „Es sind Patienten, bei denen alle Teile des Gehirns komplett und unumkehrbar ausgefallen sind. Als Ursache wurde das Hirn entweder direkt schwer verletzt oder geschädigt z. B. durch einen schweren Unfall, durch Hirnblutungen bzw. Infarkte – oder eine langdauernde Reanimation führte zum Sauerstoffmangel und somit zum Erlöschen aller Hirnfunktionen. Auch wenn diese Patienten optisch nicht anders als andere beatmete Intensivpatienten aussehen, ist ihr Hirn bereits abgestorben und somit ist jegliche Funktion wie Denken, Fühlen, Bewegungen oder die Atmung vollkommen erloschen – der Patient gilt juristisch als tot. Die Feststellung des Hirntodes erfolgt dabei erst nach sorgfältigen Untersuchungen von zwei erfahrenen und unabhängigen Fachärzten, wovon einer ein Neurologe sein muss. Im Anschluss wird durch weitere Überprüfungen und Nachweise sichergestellt, dass der festgestellte Hirnfunktionsverlust auch zweifelsfrei unumkehrbar ist. Der Hirntod ist also ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.

Gibt es noch weitere Voraussetzungen die erfüllt werden müssen bis es zu einer Organentnahme kommt?

Kees-Kautzky: „Ja, neben der Zustimmung des Patienten sowie dem festgestellten Hirntod ist es nur in einem kleinen Zeitfenster möglich, das Herz-Kreislauf-System, welches unabhängig vom Gehirn funktioniert, mithilfe künstlicher Beatmung aufrechtzuerhalten. Viele meinen, dass ein toter Patient mit Organspendeausweis automatisch ein Spender wird, das stimmt jedoch so nicht, da die Organe weiterhin durchblutet und versorgt werden müssen um eventuell transplantiert werden zu können – und das geht nur durch die künstliche Beatmung und intensivmedizinische Behandlung. Erst dann wird der Organspendeprozess eingeleitet und ein Koordinator der DSO (Deutsche Stiftung Organspende), der auch mit Eurotransplant in Kontakt steht, kommt ins Haus und unterstützt unsere Ärzte und auch die Angehörigen. Dabei wird geprüft, welche Organe in Frage kommen, am häufigsten sind dies Nieren, Leber und Herz. Der Koordinator prüft anschließend weitere Laborwerte, Röntgen- und Ultraschallaufnahmen und führt zudem eine Anamnese durch, denn die Organe müssen z. B. frei von bestimmten Infektionen oder akuten Krebserkrankungen sein.“

Wie geht es dann weiter, im Hinblick auf die Organentnahme kommt auch immer wieder die Sorge, dass man „ausgeschlachtet“ wird. Wie muss man sich die Entnahme vorstellen?

Kees-Kautzky: „Nachdem das Organ und auch der Empfänger festgelegt und vorbereitet wurde, wird der Eingriff im Operationssaal der Entnahmeklinik, also hier in Kaufbeuren vorbereitet. Wir werden dabei vom Entnahmeteam der Transplantationsklinik begleitet, wohin das Organ dann später auch gebracht wird. Die OP läuft wie jede andere OP auch schonend ab, von außen sieht man nach der Organentnahme nur noch eine säuberlichst zugenähte Wunde und die Würde des Verstorbenen wird jederzeit selbstverständlich gewahrt. Nach dem Eingriff ist für die Angehörigen auf Wunsch auch eine Aufbahrung und Abschiednahme möglich.

Was empfehlen Sie Ihren Patienten bzw. den Angehörigen generell?

Kees-Kautzky: „Ich habe selbst einen Organspendefall im engsten Familienkreis miterlebt und kann nur anregen, sich mit den Themen Organspende und Organtransplantation auseinanderzusetzen, zu diskutieren und für sich eine Entscheidung zu treffen. Generell zählt zuerst immer der Wille des Patienten, im besten Fall schriftlich dokumentiert durch einen Organspendeausweis, den man z. B. im Geldbeutel mit sich trägt. Liegt dieser nicht vor, wissen in der Regel die Angehörigen von dem mündlichen oder mutmaßlichen Wunsch des Patienten bzw. haben eine Bevollmächtigung. Wenn es für die Angehörigen unklar ist, sind sie dazu angehalten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Aus Erfahrung weiß ich, man tut nicht nur einem Organempfänger, sondern auch den eigenen Angehörigen etwas Gutes, wenn man einen Organspendeausweis bei sich trägt. Die Angehörigen haben natürlich durch den Schock erstmal Fragen und Ängste. Wir haben für Sie im Haus ein neutrales und sehr breites Team von Spezialisten, Beratern und Seelsorger, welches Ihnen immer zur Seite steht. Für viele Angehörige ist es tröstlich, dass durch die Organspende extremes Leiden gelindert wird und andere ein deutlich besseres Leben haben.“ 

Infokasten:

In Deutschland sterben jährlich mehr als 1000 Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan gefunden wurde. Den kostenlosen Organspendeausweis gibt es bei vielen Apotheken, Hausärzten, den Krankenkassen oder direkt auf www.organspende-info.de. Auf der Website kann man sich den Organspendeausweis auch direkt als pdf herunterladen, speichern oder gleich ausdrucken. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Bei weiteren Fragen steht Frau Dr. Hildegard Kees-Kautzky vom Klinikum Kaufbeuren gerne zur Verfügung: Hildegard.Kees-Kautzky@kliniken-oal-kf.de.