Besucherausnahmen sind wie bisher in Absprache mit Arzt oder Pflegekraft bei schwer erkrankten oder im Sterben liegenden Patienten möglich. Des Weiteren dürfen Partner werdende Mütter bei der Geburt begleiten bzw. die Geburtshilfestation besuchen (jedoch ohne Geschwisterkinder oder weitere Begleitpersonen) sowie ein Elternteil bei minderjährigen Patienten. Dabei müssen geimpfte und genesene Personen neben ihrem Nachweis ab sofort einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h) oder PCR-Test (nicht älter als 48h) bzw. ungeimpfte Personen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48h) nachweisen. Dies gilt auch für ambulante Patienten sowie für Patienten in Sprechstunden. Ausgenommen sind natürlich Patienten die das Notfallzentrum aufsuchen.