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05.07.2022

Bestätigung für Besucher in Kliniken

Selbstauskunft - statt Bestätigung des Krankenhauses - reicht zur Vorlage im Testzentrum aus.

Laut aktueller Testverordnung des Bundes müssen Besuchende eines Krankenhauses ab dem 1. Juli 2022 eine Bestätigung vorlegen, um einen kostenlosen Test in einem Testzentrum in Anspruch zu nehmen. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat darüber aufgeklärt, dass aktuell eine Selbstauskunft des Besuchers zur Vorlage im Testzentrum ausreicht. Ein Nachweis durch die Klinik ist nicht notwendig. 

Das Musterformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums zum selbst ausdrucken und zur Vorlage im Testzentrum.