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24.05.2024

Tag der Organspende: hinterlegte Entscheidung entlastet Angehörige

Im seltenen Fall eines Hirntods sind Angehörige in aller Regel schwer geschockt. Ein dokumentierter Wille des Patienten nimmt den Hinterbliebenen daher schwere Entscheidungen in Zeiten tiefster Trauer ab, betont Dr. Hildegard Kees-Kautzky, Transplantationsbeauftragte des Klinikums Kaufbeuren zum Tag der Organspende am 1. Juni 2024.

Dr. Hildegard Kees-Kautzky führt mit den Angehörigen ausführliche Gespräche, falls der hirntote Patient für eine Organspende in Frage kommt.  | © Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren
Dr. Hildegard Kees-Kautzky führt mit den Angehörigen ausführliche Gespräche, falls der hirntote Patient für eine Organspende in Frage kommt. 

„Zunächst einmal“, hebt Kees-Kautzky hervor, „geht es bei der Behandlung eines jeden Patienten und einer jeden Patientin immer um die bestmögliche Therapie.“ Das höchste Ziel ist demnach laut der Anästhesistin im OP und auf den Intensivstationen der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren die Genesung – völlig unabhängig davon, ob die zu behandelnde Person OrganspenderIn ist oder nicht. Wenn jedoch bei schwersten Hirnschädigungen trotz aller Therapie der Hirntod bevorsteht, stellt sich die Frage, ob dem Wunsch des Patienten entsprechend eine Organspende in Frage kommt.

Erst wenn zwei erfahrene und voneinander unabhängige Fachärzte, darunter ein Neurologe, den Hirntod festgestellt haben, also den unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen, und die Zustimmung des Patienten oder eines Angehörigen vorliegt – erst dann wird eine Organspende laut Kees-Kautzky überhaupt in Betracht gezogen. „Hinzu kommen weitere Überprüfungen und Nachweise, die sicherstellen, dass der festgestellte Hirnfunktionsverlust auch zweifelsfrei unumkehrbar ist“, so die Oberärztin, die am Klinikum Großhadern bereits bei vielen Transplantationen mitgewirkt hat.

Neuerdings kann die Zustimmung des Patienten oder der Patientin auch im Online-Register hinterlegt werden, das die Suche nach passenden Spendern vereinfachen soll. „Ob mit dem neuen Register oder klassischerweise mit einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung – wichtig ist, sich vorab mit den Themen Organspende auseinanderzusetzen.“, rät die Medizinerin. „Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass durch eine dokumentierte Entscheidung auch den Angehörigen eine enorme Bürde erspart bleibt.“

Denn wird ein Mensch zum potentiellen Spender, sei das immer eine Ausnahmesituation für Angehörige. „Die Familie ist oft im Schock und dann wird von ihnen verlangt zu handeln“, sagt Kees-Kautzky. Ihre Erfahrung habe gezeigt, dass bei einem Großteil der Fälle eine Spende dann abgelehnt werde. Für Familien, die sich in einer solchen Situation für eine Spende entscheiden, habe sie großen Respekt.

Infokasten

In Deutschland stehen etwa 9.200 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, dem standen 2021 bundesweit 933 Organspender und –spenderinnen gegenüber. Jährlich sterben mehr als 1000 Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan gefunden wurde. Auch wenn rund 70 Prozent der Bevölkerung laut repräsentativer Umfragen einer Organspende positiv gegenüber stehen, besitzen nur knapp 40 Prozent tatsächlich einen Organspendeausweis.

Seit 1. März 2022 dürfen auch Hausärzte zum Thema Organspende beraten. Den kostenlosen Organspendeausweis gibt es bei vielen Apotheken, Hausärzten, den Krankenkassen oder direkt auf www.organspende-info.de. Auf der Website kann man sich den Organspendeausweis auch direkt herunterladen und ausdrucken. Alle Informationen zum neu veröffentlichten Organspende-Register finden sich auf www.organspende-register.de